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Tücken des Onlinehandels

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Bernhard Kelz über Stolpersteine im Onlinehandel

Bernhard Kelz über Stolpersteine im Onlinehandel

Im Straßenverkehr wie auch im Internet existiert eine umfangreiche, teils unübersichtliche Gesetzesgrundlage. Raser und Stalker profitieren beiderseits von auslegungsfähigen Paragraphen und einem Mangel an internationalen Standards. Ob BGB, StVO oder TKG – die Rechtsprechung ist über mehrere Gesetze verteilt und entwickelt sich permanent weiter. Eine absolute Rechtsicherheit kann somit in beiden Fällen nicht gewährleistet werden. Mit diesem Vergleich eröffnete Bernhard Kelz, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT- und Medienrecht, den 5. Gründertreff des Jahres. Im Mittelpunkt des Vortrags standen jedoch nicht schwer fassbare Gesetzesschriften, sondern vielmehr sensibilisierte der Jurist das Publikum für wichtige Aspekte des IT- und Medienrechts. Unter diesem Gesichtspunkt sind auch die folgenden Ausführungen anzusehen, die keineswegs einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.


Domainrecht

Die Ansprüche an den eigenen Domainnamen sind hoch. Ein prägnanter und passender Name ist der erste Baustein eines effektiven Marketingkonzepts. Bei der Auswahl der Domain ist jedoch darauf zu achten, dass keine fremden Marken-, Titel- oder Namensrechte verletzt werden. Auch ähnlich klingende Namen gelten als eine Markenrechtsverletzung und können zu Abmahnungen bis hin zum Verlust der Domain führen. Mit Hilfe von Produktsuchmaschinen, Google, dem Unternehmens- oder bspw. dem DPMA-Register kann man sich einen ersten Überblick verschaffen.


Impressumspflicht

Wichtige Bestandteile des Impressums sind:

  • Firmenname und Rechtsform,
  • Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail Adresse
  • behördliche Zulassungen bzw. die zutreffende Aufsichtsbehörde

und je nach Branche und Rechtsform:

  • Register und Registernummer
  • Berufsbezeichnung
  • ständiger Aufenthaltsort im Inland

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass auch eine erreichbare Telefonnummer angeben werden muss. Alternativ können Anfragen per Kontaktformular übermittelt und beantwortet werden, wenn dies innerhalb von 60 Minuten geschieht.


Informationspflichten

Die Informationspflichten sind in vier Kategorien zu unterteilen und beinhalten folgende Inhalte:

1. Allgemeine Informationspflichten(§ 312g BGB Art. 246 §3 EGBGB)
Angaben zum techn. Bestellprozess, Speicherung des Vertragstextes, Verhaltenskodizes

2. Rechtzeitig vor Vertragsklärung (§ 312g BGB Art. 246 §3 EGBGB)
Identität, wesentliche Merkmale der Ware, der Gesamtpreis, Mindestlaufzeiten

3. Unmittelbar vor Vertragserklärung (§ 312g Abs. 2 Satz 1 BGB Art. 246 § 1  Abs. 1 Nr. 4 -8)
Gesamtpreis inklusive aller Kosten, Mindestlaufzeit, wesentliche Eigenschaften der Ware

4. Nach Vertragsschluss (Art. 246 § 2 Abs. 1 Satz 2 EGBGB)
Vertragliche Kündigungsbedingungen, Vertragsbestimmungen, Kündigungsbedingungen,


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB müssen spezifisch auf das Unternehmen und seine Prozesse abgestimmt werden. Daher empfiehlt es sich nicht auf Muster-AGB zurückzugreifen. Die bereitgestellten Informationen sollten u.a. Anbieter inkl. Anschrift, Geltungsbereiche, Angaben zum Vertragsschluss, Widerrufs- & Rückgaberechte, die 40€-Klausel, der Preis sowie Zahlungs- & Lieferbedingungen und die Haftung umfassen.

Unverbindliche Lieferfristen, eine Verkürzungen der Mängelgewährleistung und der Versand auf Gefahr des Kunden dürfen nicht enthalten sein. Mangelhafte AGB können dem Kunden den Vertragsabbruch ermöglichen und erhöhen somit das unternehmerische Risiko sowie das Risiko für Abmahnungen von Mitbewerbern und Interessensverbänden.


Auch nach dem Vortrag blieb Zeit für juristischen Ratschlag.

Zahlungsabwicklung

Der Shop-Betreiber hat keine Pflicht, eine bestimmte Zahlungsmethode anzubieten. Er sollte jedoch darauf achten, die Zahlungsmethode dem Produkt und dem Vertrauen der Käufer anzupassen. Produkte im niedrigen Preissegment und ohne einen ausführlichen Kaufentscheidungsprozess werden bspw. häufiger mit E-Payment-Verfahren abgewickelt als mit der Kreditkarte. Der Kauf und die Rückabwicklung von Kaufprozessen müssen nach dem gleichen Verfahren geregelt sein.


Onlinemarketing

Die Besucherzahl einer Website lässt sich mittels Suchmaschinenoptimierung bzw. -werbung deutlich erhöhen. Neben den zulässigen Optimierungsverfahren existieren jedoch auch sogenannte Blackhat-Methoden oder Backlinking-Strategien. Mit dem Einsatz dieser illegalen Verfahren riskiert der Anwender einen Rauswurf aus den betroffenen Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken sowie ein Verfahren der Datenschutzbehörde.


Datenschutz

Um eine Bestellung abzuwickeln benötigt der Auftragsempfänger sensible Kundendaten. Doch wie viele persönliche Daten sind neben dem Namen, der Anschrift und Zahlungsmodalitäten hierzu eigentlich erforderlich? Schwierigkeiten können bei der Auswertung von Logdateien entstehen, die keine personenbezogenen Daten enthalten dürfen. Eine Reichweitenmessung bspw. via Google Analytics erfordert einen Vertragsabschluss über die Auftragsdatenverarbeitung mit Google, die Anonymisierung der verfolgten IP-Adressen und eine Widerrufsmöglichkeit. Bei einer inkorrekten Ausführung droht der Verlust aller Daten.

Um einen regelkonformen Bestellprozess zu garantieren, ist der Einsatz einer seriösen Shopsoftware entscheidend. Neben einer unverzüglichen Abwicklung, sollte diese auch die Möglichkeit anbieten, Eingabefehler zu erkennen und zu korrigieren, die Pflichtinformationen zum richtigen Zeitpunkt einzublenden und wichtige Informationen der AGB einzubinden. Seit 01. August 2012 fordert der Gesetzgeber alle Verkäufer auf, den Kunden deutlich über den Vertragsabschluss zu informieren. Mittels der Button-Lösung kann diese Vorgabe innerhalb der Shopsoftware umgesetzt werden. Eine zunehmend wichtigere Rolle spielen mobile Endgeräte im Onlinehandel. Wer in diesem Zusammenhang sein Angebot weiterhin rechtsicher aufrechterhalten will, benötigt eine mobile Seite oder muss einzelne Endgeräte blockieren.

Im Falle eines Missbrauchs fremder Rechte droht dem Betreiber eines Onlineshops unter Umständen eine Abmahnung inklusive einer Unterlassungserklärung. Auf diese sollte unbedingt fristgerecht und mithilfe eines spezialisierten Anwalts geantwortet werden, da sonst Ordnungsgelder oder sogar Schadensersatzklagen drohen.

Ein vollständiges Impressum, unternehmensspezifische AGB sowie eine lückenlose Informationsvermittlung gelten für viele Verbraucher als Zeichen für Seriosität und werden so auch zum Erfolgfaktor für das Unternehmen. Abschließend gab Bernhald Kelz den Teilnehmern mit auf den Weg, immer vor Augen zu haben, welche Kosten aus einem Informationsmangel oder Rechtsverletzungen entstehen könnten.


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